Die eigene Bestattung kann man schon zu Lebzeiten mit einer Bestattungsvorsorge nach seinen Wünschen gestalten und anfallende Kosten bestimmen. Jeder kann nach seiner Wahl mit einem Bestatter alles festlegen oder mit einer Sterbegeldversicherung die Bestattungskosten entsprechend absichern.

Bestattungsverfügung als Bestattungsvorsorge

Wer sich dazu entschließt, seine Bestattungswünsche schriftlich niederzulegen, geht davon aus, dass Angehörige und Erben seinen Weisungen entsprechen. Wenn das mittels Testament geregelt wird, können daraus Probleme entstehen. Eine Bestattung wird nicht immer zwingend von Erben veranlasst und ein Testament wird manchmal erst nach der Beerdigung geöffnet. Selbst wenn Erben den Wünschen eines Verstorbenen entsprechen wollen, ist es dann zu spät.

Es ist deshalb ratsam, rechtzeitig eine Bestattungsverfügung abzufassen. Darin werden neben Angaben über die Bestattungsart (Feuerbestattung, Erdbestattung, Seebestattung usw.) auch die Gestaltung des Grabsteins oder Art und Weise einer Trauerfeier festgelegt.

Vorsorgevertrag als Bestattungsvorsorge

Vorsorgeverträge werden mittlerweile auch von Bestattungsunternehmen angeboten. Darin werden außer der finanziellen Vorsorge auch organisatorische Details der Bestattung bestimmt. Der Vertragsinhaber legt so mit einem Bestatter genau fest, wie seine Bestattung auszusehen hat: Trauerfeier, Sarg, Grabstätte, Grabstein usw. Anfallende Kosten dafür werden noch zu Lebzeiten hinterlegt, was Angehörige finanziell entlastet und garantiert, dass seine letzten Wünsche auch erfüllt werden.

Wir von Welt-Bestattung, empfehlen für eine finanzielle Absicherung von Bestattungsvorsorgeverträgen ein Treuhandkonto der BestattungsTreuhand GmbH. Einlagen der BestattungsTreuhand GmbH werden auf Grundlage der Mündelsicherheit verwaltet. Damit ist die Summe zweckgebunden angelegt.

+++++ Wichtig! +++++

Während bei anfallenden Heimkosten für pflegebedürftig gewordene Menschen das Sozialamt normale Sparkonten auflösen kann, hat der Gesetzgeber für mündelsichere Anlagen einen Schonbetrag in Höhe von 5200 € vorgesehen.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit einen sogenannten Bestattungsvorsorgevertrag zu schließen. Dieser Vertrag kann auch den Kauf der Grabstätte und des Grabmals sowie eine langfristige Grabpflege / Dauergrabpflege enthalten. Dazu beraten wir ausführlich.

Sterbegeldversicherung

Eine Sterbegeldversicherung ist eine spezielle Form der Kapitallebensversicherung. Die Versicherungssumme wird erst an die Begünstigten ausbezahlt, wenn der Versicherungsnehmer stirbt. Dabei spielt es keine Rolle, wann der Tod eintritt (Ausnahme: innerhalb der Wartezeit der Versicherung).
Die Sterbegeldversicherung kann in Form einer Einmalzahlung geregelt werden. Üblich ist jedoch eine Zahlung von Monatsbeiträgen. Die Höhe hängt vom Alter des Versicherten bei Versicherungsbeginn, dem persönlichen Gesundheitszustand und der Höhe der Versicherungssumme ab.

In der nächsten Ausgabe vom Blog erhalten Sie wichtige Informationen zur freien Bestatterwahl.

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