Betreuungsvollmacht

Sie benötigen Hilfe und Informationen zur Betreuungsvollmacht? Bei der rechtlichen Betreuung geht es allein um das Wohl des Betreuten.
Ein gesetzlicher, vom Amtsgericht bestimmter Vertreter unterstützt in allen Fällen, in der betreute Hilfe benötigen.
Der betreuten Person werden keine Freiheiten genommen. Es wird nur da geholfen, wo auch tatsächlich Hilfe benötigt wird.
Anspruch auf diese Betreuung haben Menschen, die geistig oder körperlich behindert sind oder unter einer psychischen oder seelischen Erkrankung leiden.

Die Aufgabe einer solchen Betreuung bzw. Betreuungsvollmacht ist es, im Rahmen dieser (aufgezählten) Tätigkeiten,
die Betroffene oder den Betroffenen gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten:

  • Gesundheitsvorsorge
  • Vermögensvorsorge
  • Zustimmung zur ärztlichen Heilbehandlung
  • Wohnungsangelegenheiten

Die rechtliche Betreuung kommt auf Antrag der oder des Betroffenen oder auf Wunsch von Dritten (Verwandte, Freunde, soziale Dienste usw.) zustande.

Weitere Informationen über die Betreuungsvollmacht und die Vorsorge finden Sie hier auf unserer Webseite.

Schauen Sie sich gerne unser Video an oder verschaffen Sie sich einen Überblick in unserem Vorsorge Portal – https://www.vorsorge-bestattung.com/.