Erbe – Erbrecht : Beratung im Trauerfall
Rechtsanwaltskanzlei Daxhammer Würzburg

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Was bedeutet Erbschaft?
Die Erbschaft bezeichnet im deutschen Erbrecht das gesamte Vermögen einer verstorbenen Person beziehungsweise des Erblassers (§ 1922 Abs. 1 BGB).

Was umfasst die Erbschaft?

Der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft ist Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers (verstorbene Personen). Die Erbschaft umfasst sowohl die Aktiva als auch die Passiva des Vermögens des Erblassers. Außer dem Eigentum wird des weiteren auch der Besitz auf den oder die Erben übertragen (§ 857 BGB).

Die Erben müssen hierzu auch für die Nachlassverbindlichkeiten (Schulden des Verstorbenen) einstehen (siehe § 1967 BGB).

Beratung und Hilfe zum Thema Erbe und Erbrecht nach einem Trauerfall

Das Erbrecht ist kompliziert, aber fair. Es gibt reichlich Gestaltungsformen, die bei sorgsamer Planung einen Streit verhindern und dafür sorgen, dass der Erblasser in guter Erinnerung bleibt. Um zu vermeiden, dass es beim Erbfall zu Streitigkeiten zwischen den Angehörigen kommt, sollte man den Nachlass durch ein Testament oder auch einen Erbvertrag eindeutig regeln.
Abgesehen von der Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen stellen sich auch zu folgenden Punkten erbrechtliche Fragen:

  • Testamentsvollstreckung
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Ausschlagung der Erbschaft
  • Erbschein
  • Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
  • Hinterlegung von Testamenten
  • Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
  • Schenkung zu Lebzeiten

Unser Partner, die Rechtsanwaltskanzlei Daxhammer, Grieger & Kollegen, berät Sie gerne.
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