Freie Bestatterwahl – Jeder darf seinen Bestatter völlig frei auswählen!

Freie BestatterwahlSie sind zu niemandem verpflichtet

Entgegen einer weit verbreiteten Annahme, gibt es im Bestattungsgewerbe kein Monopol eines bestimmten Bestatters in einer bestimmten Region.

Einige Kommunen haben die sog. „hoheitlichen Aufgaben“ (d.h. Grabmachertätigkeiten, Ablassen des Sarges oder der Urne,
Betreiben der Trauerhallen) auf ihren Friedhöfen an eine bestimmte Bestattungsfirma übertragen.

Dies bedeutet jedoch ausdrücklich nicht, dass ebendiese Firma deshalb automatisch auch den Auftrag für die Organisation und Durchführung der Bestattung zu bekommen hat.

Sie als Angehörige sind vollkommen frei in der Wahl des Bestattungsunternehmens Ihres Vertrauens.

 

Überführung, Versorgung und Einsargung der verstorbenen Person, die Erledigung aller behördlichen Formalitäten sowie die Organisation und Ausgestaltung Ihrer individuellen Trauerzeremonie können Sie jedem Ihnen beliebigen Bestatter übergeben.

Lediglich die genannten „hoheitlichen Aufgaben“ auf dem Friedhof obliegen dann dem entsprechenden Unternehmen.
Dies kann ein zB. ein Gärtner, wine Baufirma oder ein Bestatter usw. sein.

Wir können Ihr alleiniger Ansprechpartner sein, völlig egal, wo die Beisetzung stattfinden soll und ob es in Ihrer Region ein „vorherrschendes“ Bestattungshaus gibt.

Sie haben keinerlei Verpflichtungen, sich für das entsprechenden Unternehmen zu entscheiden! In keiner Stadt, in keiner Gemeinde, in keinem Bundesland.
Es ist allzu häufig der Fall, dass Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime den Angehörigen ein bestimmtes Bestattungsinstitut empfehlen
und es dadurch den Anschein bekommt, als müsse genau dieser Bestatter beauftragt werden.

Eine solche Empfehlung ist unzulässig!
Sie allein entscheiden, wer der Bestatter Ihres Vertrauens wird
Sie als Angehörige haben zu jeder Zeit das Recht, das Bestattungsinstitut völlig frei und unbeeinflusst auszuwählen – in ganz Deutschland herrscht die freie Bestatterwahl!

So etwas wie „Hausbestatter“ oder „Vertragsbestatter“ gibt es nicht.

Es entstehen auch keinerlei Probleme für die Angehörigen, wenn sie sich für einen anderen Bestatter ihrer Wahl bzw. ihres Vertrauens entscheiden.
Ein rechtzeitig abgeschlossener Vorsorgevertrag ist für diesen Fall sinnvoll. In einem solchen Vertrag kann bereits alles genau festgelegt werden.
Mehr dazu erfahren Sie unter dem exklusiv Portal für Bestattungsvorsorge www.vorsorge-bestattung.com

Natürlich sind bei uns Bestattungen auf allen Friedhöfen in der Stadt und im Landkreis Würzburg möglich.
Ebenso im gesamten Freistaat Bayern, allen anderen Bundesländern und auch im Ausland.
Wir bieten nationale und weltweite Überführungen und Rückholungen an.
Zudem kümmern wir uns um alle damit verbundenen Formalitäten, um Sie zu entlasten.
Die Wahl des Bestattungsortes und des Bestattungsunternehmens liegt allein in Ihren Händen!

Sie haben die freie Bestatterwahl!