Sterbefallvorsorge durch Bestattungstreuhand GmbH

Die Bestattungstreuhand GmbH wurde vom Verband unabhängiger Bestatter e. V. ins Leben gerufen, um allen Bestattungsunternehmen die Möglichkeit zu bieten, Vorsorgegelder anzunehmen und durch die BestattungsTreuhand GmbH verwalten zu lassen.

Es lebt sich entspannter, wenn man weiß, dass am Lebensende der eigene Wille zählt und auch bezahlbar ist.

Zur finanziellen Absicherung von Bestattungsvorsorgeverträgen empfehlen wir ein Treuhandkonto bei der BestattungsTreuhand GmbH, damit Ihr Geld auf der sicheren Seite liegt. Die Treuhand verwaltet Ihr Geld auf der Grundlage der Mündelsicherheit.

Mit der im Vertrag vereinbarten Einlage ist natürlich kein Eigentumsübergang der verwahrten oder hinterlegten Geldmittel auf die BestattungsTreuhand GmbH verbunden.
Die Hinterlegung einer Einlage ermöglicht dem Treugeber im Sterbefall – stellvertretend – die rechtzeitige und risikofreie Erfüllung seiner zu Lebzeiten getroffenen und im Vorsorgevertrag konkretisierten Verbindlichkeiten.
So kann mit einer freiwilligen Vorsorge bereits heute beispielsweise die Art und Weise der Bestattung nach den eigenen persönlichen Bedürfnissen mit uns als Bestatter entspannt und sorgenfrei gestaltet werden.
Die Kooperation mit der BestattungsTreuhand GmbH basiert auf dem Prinzip einer Geldanlage, mit der im Leistungsfall durch die hinzugekommenen Zinsen dem Treugeber oder dem vertraglich durch ihn Begünstigten eine größere Summe zur Verfügung steht, als bei Vertragsschluss eingelegt wurde.
Mit dieser mündelsicheren, verzinsten und zweckgebundenen Wertanlage ohne Wartezeit bietet sich eine starke, bedarfsorientierte Partnerschaft über den Tod hinaus.


Wichtig

Während für eine zukünftige Bestattung auf einem normalen Sparkonto angelegte Vermögen häufig bei einem Antrag an das Sozialamt auf Übernahme der Heimkosten für pflegebedürftig gewordene Menschen zwangsweise aufgelöst werden, ist die Geldanlage auf einem Treuhandkonto bei der BestattungsTreuhand GmbH auch in diesem Fall sicher.
Der Grund: Das Geld ist zweckgebunden angelegt und der Gesetzgeber hat für diese Vermögen einen Schonbetrag in Höhe von 5.200 Euro pro Person vorgesehen.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, einen sogenannten Bestattungsvorsorgevertrag zu schließen. Dieser Vertrag kann auch den Kauf der Grabstätte und des Grabmals sowie eine langfristige Grabpflege/Dauergrabpflege beinhalten. Dazu beraten wir Sie ausführlich und persönlich.