Todesfall – Sterbegeld vom Münchener Begräbnisverein e. V. – keine Gesundheitsprüfung
Sterbegeld: Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen. Doppelte Leistung bei Unfalltod – Soforthilfe im Trauerfall
Machen Sie es Ihren Hinterbliebenen leichter mit der Sterbegeldversicherung vom Münchener Begräbnisverein e. V.
Ein Todesfall ist immer ein persönlicher Verlust. Zum Schmerz sollten nicht noch finanzielle Sorgen kommen. Wenn Sie aber nicht ausreichend vorgesorgt haben, müssen Ihre Angehörigen die Kosten Ihrer Bestattung übernehmen.
Mit unserer Sterbegeldversicherung durch den Münchener Begräbnisverein e. V. können Sie bereits zu Lebzeiten vorsorgen, Ihre Wünsche und Vorstellungen für Ihre Bestattung hinterlegen und Ihren Angehörigen die finanziellen und organisatorischen Sorgen ersparen.
Weil man seine Lieben gut absichern möchte
Manche Menschen liegen einem besonders am Herzen. Doch wie geht es für sie weiter, wenn man selbst einmal nicht mehr da ist? Ein Trauerfall bringt oft hohe wirtschaftliche Belastungen mit sich: Die Kosten für eine Bestattung summieren sich schnell auf 5.000 bis 10.000 Euro. Ermöglichen Sie Ihren Hinterbliebenen eine Trauerzeit frei von finanziellen Sorgen.
Das Sterbegeld der LV 1871: Günstige Beiträge für MBV-Mitglieder
Über den Münchener Begräbnisverein e. V. (MBV) bietet die LV 1871 einen besonders preiswerten Gruppentarif an. Bei Abschluss der Vorsorge werden Sie automatisch Mitglied im MBV und profitieren so direkt von den günstigen Beiträgen.
Vorsorgestart bis 90 Jahre
- Eintrittsalter zwischen 40 und 90 Jahren möglich
- Lebenslanger Versicherungsschutz
Keine Gesundheitsprüfung
- Keine ärztlichen Gutachten
- Kein Ausschluss aufgrund von Krankheiten
- Kurze Wartezeit und Staffelung in den Anfangsmonaten
Bonussystem erhöht Leistung
- Jährlich anfallende Überschüsse werden dem Vertrag gutgeschrieben
- Dadurch automatische Erhöhung der Versicherungsleistung ohne Mehrkosten
- Wachsende Versicherungsleistung als Ausgleich für steigende Verbraucherpreise (Inflation)
Doppelte Leistung bei Unfalltod
- Keine Wartezeit und keine Staffelung bei Unfalltod
Soforthilfe im Trauerfall
- Direkte Auszahlung der Versicherungssumme zuzüglich aller Überschüsse
Auszahlung an Hinterbliebene:
Option A
- Schnelle Leistung an Hinterbliebene
- Vorlage der Sterbeurkunde und des Versicherungsscheins ausreichend
Option B
- Direktleistung an Bestatter
- Auf Wunsch Direktabrechnung mit dem Bestatter
- Komplette Abwicklung durch den Bestatter
- freie und unabhängige Wahl des Bestatters nach Ihren Wünschen möglich