Was ist die Witwenrente?

Die Witwenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die dem Ehepartner eines verstorbenen Rentenversicherten gewährt wird. Sie soll die finanzielle Absicherung der Witwe oder des Witwers nach dem Tod des Partners unterstützen.

Wer hat Anspruch auf die Witwenrente?

In Deutschland hat grundsätzlich die Person Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, die mit dem verstorbenen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner zum Zeitpunkt des Todes verheiratet war oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebte. Die Witwenrente richtet sich nach den Beiträgen, die der Verstorbene in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt hat, und umfasst die kleine sowie die große Witwen-/Witwerrente.

Was passiert im Falle der Wiederverheiratung?

Der Anspruch auf Witwenrente erlischt. Im Einzelfall muss geklärt werden, ob die Möglichkeit einer Rentenabfindung besteht.

Was ist das Sterbevierteljahr (Dreimonatsrente)?

Die einmalig geleistete Hinterbliebenenversorgung, die umgangssprachlich oft als Dreimonatsrente bezeichnet wird, kann als eine Art Vorschuss auf die zukünftige Witwen-/Witwerrente betrachtet werden. Nachdem Sie das entsprechende Formular ausgefüllt haben, müssen Sie den Antrag zusammen mit einer beglaubigten Kopie der Sterbeurkunde innerhalb von 30 Tagen nach dem Todestag direkt beim Postrentendienst einreichen. Es ist ratsam, gleichzeitig auch die Hinterbliebenenrente bei der Rentenanstalt zu beantragen, um eine kontinuierliche finanzielle Unterstützung sicherzustellen. Nach Prüfung des Anspruchs erhalten Sie in der Regel schnellstmöglich einen positiven Bescheid und eine Einmalzahlung in Höhe von drei Monatsrenten des Verstorbenen.

Beispiel: Wenn die monatliche Rente des Verstorbenen 1.500,- Euro betrug, erhalten Sie einen Vorschuss in Höhe von insgesamt 4.500 Euro. Obwohl die Dreimonatsrente dem vollen Rentenanspruch entspricht, fällt die tatsächliche Hinterbliebenenrente normalerweise deutlich niedriger aus – durchschnittlich bis zu 40 Prozent oder sogar noch mehr bei eigenen Einkünften.

Wie setzt sich die Vorschusszahlung zusammen und wie wird sie zurückgeführt?

Sobald Ihre künftige Witwen-/Witwerrente feststeht, wird dieser Vorschuss bei den ersten Auszahlungen berücksichtigt. Das bedeutet konkret: Zu viel gezahlte Beträge werden zurückgefordert und mindern vorübergehend Ihre eigentliche Rente.
Beispiel: Die Hinterbliebenenrente wird auf 900,- Euro festgesetzt. Davon wurden jedoch bereits insgesamt 1.800,- Euro im Rahmen des Vorschusses ausgezahlt – diese Summe muss nun zurückgezahlt werden. Daher erfolgt keine Zahlung für zwei Monate und erst ab dem dritten Monat können Sie mit Ihrer regulären Witwen-/Witwerrente rechnen.“
 

Was ist die Hinterbliebenenrente?

Die deutsche Hinterbliebenenrente ist eine Art staatliche Sozialversicherungsleistung, die den Hinterbliebenen eines verstorbenen Versicherten zusteht.
Sie soll finanzielle Unterstützung bieten, um den Verlust des Hauptverdieners in einer Familie auszugleichen.
Die Hinterbliebenenrente kann verschiedene Formen haben, abhängig von den Umständen des Todes des Versicherten und dem Versicherungsstatus des Verstorbenen. Im Allgemeinen gibt es folgende Arten von Hinterbliebenenrenten in Deutschland:

1. Witwen- oder Witwerrente: Diese Rente wird an den überlebenden Ehepartner des Verstorbenen gezahlt. Die Höhe der Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Dauer der Ehe und dem Alter des überlebenden Partners.
2. Waisenrente: Diese Rente wird an die Kinder des Verstorbenen gezahlt, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Höhe der Rente kann von dem Alter und der Anzahl der Kinder abhängen.
3. Erziehungsrente: Wenn der verstorbene Versicherte das alleinige Sorgerecht für minderjährige Kinder hatte, kann ein überlebender geschiedener Ehepartner Anspruch auf eine Erziehungsrente haben.

 

Beamtenversorgung

Ein Beamter ist verstorben – Bezüge für den Sterbemonat und Sterbegeld

Erben erhalten die vollen Bezüge für den Monat des Ablebens des Beamten Ehepartner und Kinder haben Anspruch auf Sterbegeld Möglicher Anspruch auf Sterbegeld beim Tod der Witwe eines Beamten
In Deutschland gibt es über 1,7 Millionen Beamte. Die besonderen Versorgungsregelungen greifen auch im Todesfall von Beamten. Das Beamtenversorgungsgesetz enthält Regelungen, die Angestellten nicht zustehen.
Bezüge für den Sterbemonat: Wenn ein aktiver oder pensionierter Beamter stirbt, haben seine Erben grundsätzlich Anspruch auf die vollen Bezüge des Verstorbenen sowie eine Aufwandsentschädigung für diesen Monat gemäß §17 Abs. 1 BeamtVG.

Die Erben erhalten diese Beträge, da der Anspruch des verstorbenen Beamten mit seinem Tod erlischt, jedoch werden die Bezüge im Voraus ausgezahlt (gemäß §3 Abs. 3 BBesG). Daher müssen die Erben keine bereits gezahlten Beträge zurückgeben.

Das Recht auf Auszahlung der Bezüge steht „den Erben“ zu – entweder gesetzliche oder testamentarische Erbberechtigte. Wenn andere Personen als gesetzliche Erbberechtigte eingesetzt wurden, haben diese keinen Anspruch auf Zahlung.

Nicht ausgezahlte Teile der Bezüge können nach Ermessen des Dienstherrn anstatt an die Erben an den Ehegatten und Abkömmlinge ausbezahlt werden gemäß §17 Abs. 2 BeamtVG.

Sterbegeld bei Tod eines Beamten: Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht beim Tod eines beamteten Ehepartners weiterhin ein Anrecht auf das Zweifache seiner Dienstbezüge gemäß §18 BeamtVG.

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner sowie Kinder bzw Enkel des Verstor-benen nach einer festgesetz- ten Rangfolgen- regelung.

Auch bei Fehlen von nahen Angehörigen kann das Geld entsprechend verwendet werden zur Deckung von Bestattungs- kosten etc..

Sterbegeld bei Tod einer Witwe eines verstorbenen Beamtem:

Selbst wenn die Witwe kein(e) Beamtin war, können gemeinsame Kinder einen Anspruch auf Sterbegeld erhalten, wenn sie zum Zeitpunkt des Todes der Witwe noch Waisengeld bezogen haben und mit einer Beamtenwitwe in einem Haushalt lebten gemäss §18Absatz3 BeamtVG.“.

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